Rohstoff für technische und handwerkliche Zwecke. Nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt. Abgabe ausschließlich an gewerbliche Kunden ab 18 Jahren.
Wie unsere Ware einzuordnen ist
Wir handeln mit Kratom (Mitragyna speciosa) als botanischem Rohmaterial für technische und handwerkliche Zwecke. Die Ware wird ausdrücklich nicht als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Futtermittel, Kosmetikum oder Arzneimittel in Verkehr gebracht und ist nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt.
Ist Kratom in Deutschland legal?
Kratom ist in Deutschland weder im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) gelistet. Erwerb, Besitz und Handel sind damit strafrechtlich nicht erfasst. Die Beschränkung kommt aus dem Lebensmittelrecht, nicht aus dem Betäubungsmittelrecht – siehe den folgenden Abschnitt.
Warum wir zu Anwendung und Wirkung nichts sagen
Für Kratom besteht in der Europäischen Union keine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung. Eine Vermarktung als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel wäre daher unzulässig. Aus demselben Grund machen wir keine Angaben zu Dosierung, Zubereitung, Wirkung oder gesundheitlichen Aspekten – weder auf unseren Seiten noch auf Nachfrage per E-Mail, Telefon oder über unseren Assistenten.
Pflichten des Käufers
- Abgabe ausschließlich an Gewerbetreibende ab 18 Jahren
- Der Käufer stellt sicher, dass Handel und Weiterverkauf in seinem Land zulässig sind
- Der Käufer bewirbt die Ware nicht als Lebensmittel oder zum Verzehr
- Der Käufer beachtet die Kennzeichnungspflichten seines Landes
Länder
Wir liefern nur in Länder, deren Rechtslage wir geprüft haben. Die im Bestellvorgang auswählbaren Länder sind genau diese. Ist Ihr Land nicht dabei, sprechen Sie uns an – wir prüfen den Einzelfall, sagen aber im Zweifel ab.
Keine Rechtsberatung
Die Angaben auf dieser Seite sind eine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihr Geschäft gilt die Rechtslage Ihres Landes; deren Prüfung obliegt Ihnen.